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1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und uns. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich; solche werden nicht - auch nicht durch Auftragsannahme - Vertragsbestandteil. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden oder Zusicherung von Eigenschaften erlangen nur dann Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden. Wir beliefern ausschließlich Industrie, Institute, Handwerk, Handel und Gewerbebetriebe; es erfolgt keine Lieferung an Privatpersonen. Angebote und alle sonstigen Angaben, insbesondere über Preise und Lieferzeiten sind freibleibend. Maß-, Gewichts- und sonstige Leistungsdaten und Abbildungen sind als annähernd zu betrachten. Da es sich unserer Kenntnis und unserer Einflußnahme entzieht, wie die Bauteile eingebaut, verwendet und betrieben werden, ist der Anwender selbst für die ordnungsgemäße Einhaltung der jeweils anzuwendenden Vorschriften verantwortlich. Einbau, Anschluß und Inbetriebnahme darf nur durch fachkundiges Personal der Elektrotechnik erfolgen. Die angegebenen Daten, wie   z.B. Betriebsspannung oder Laststrom dürfen nicht überschritten werden.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise sind Nettopreise und gelten ab Lieferwerk Monschau. Für Verpackung, Versand und Transportversicherung stellen wir bei Lieferungen innerhalb Deutschlands pauschal € 7,00 in Rechnung. Alle Preise zuzügl. der gesetzlichen MWSt. in der jeweils geltenden Höhe. Unsere Rechnungen werden 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 3% Skonto. Unberechtigt in Abzug gebrachte Skonti werden zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5.00 nachgefordert. Bei Überschreitung des Zahlungsziels können wir Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB berechnen. Bei Neukunden behalten wir uns Nachnahme-Versand oder Vorauskasse vor. Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Kunden. Bei Rahmen- oder Abrufaufträgen gelten besondere Bedingungen, die jeweils schriftlich zu vereinbaren sind. Unsere Preisangaben basieren auf den gegenwärtigen Material- und Lohnkosten. Sofern sich bis zum Tage der Lieferung gravierende Kostenveränderungen ergeben, behalten wir uns eine Preisanpassung vor. Wir sind sehr darum bemüht, unsere Preise konstant zu halten.

3. Lieferung

Wir legen größten Wert auf die Einhaltung der von uns zugesagten Liefertermine. Diese werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt haften wir jedoch nicht, ebensowenig für sonstige Verzögerungen, es sei denn, der Kunde weist uns grobes Verschulden nach. Zulieferanten sind keine Erfüllungsgehilfen für uns; für deren Verhalten in Bezug auf die Rechtzeitigkeit der Lieferungen haften wir nicht.

4. Eigentumsvorbehalt

Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Preise unser Eigentum.

5. Mängelrügen

Mängelrügen und sonstige Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich bei uns erhoben werden. Bei verdeckten Mängeln sind diese in gleicher Weise innerhalb einer Woche ab deren Feststellung geltend zu machen. Kosten, die uns durch unbegründete Mängelrügen entstehen, sind uns zu erstatten.

6. Gewährleistung

Für Mängel an den von uns gelieferten Waren leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann unser Vertragspartner nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Keine Gewähr übernehmen wir in Fällen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder fehlerhaftem Anschluß sowie insbesondere bei Beschädigung durch Überspannung, Überstrom bzw. Kurzschluß, mechanischer oder chemischer Beschädigung oder anderweitiger unzulässiger Beeinflussung. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre nach Ablieferung der Ware. Wird unser Produkt im Mehrschichtbetrieb eingesetzt, beträgt die Gewährleistungsfrist acht Monate ab Übergabe. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

7. Haftung und Schadenersatz

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

8. Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und uns gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit unserem Vertragspartner ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.